Berlin. Am 31. Oktober (Reformationstag) gilt eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot für Lkw auf bestimmten Autobahnstrecken in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) berichtet, dürfen Lkw auf folgenden Strecken von und nach Berlin fahren:
- auf der Bundesstraße 5 zwischen dem Güterverkehrszentrum Wustermark und der Landesgrenze Berlin
- zwischen dem Güterverkehrszentrum Freienbrink über die Landesstraße 38, Bundesautobahn 10 und Bundesstraße 1/5 und der Landesgrenze Berlin
- zwischen dem Güterverkehrszentrum Großbeeren über die Bundesstraße 101 und Landesgrenze Berlin
- zwischen dem Flughafen BER über die Bundesautobahn 113/117 sowie über die Bundesstraße 96a/96 und Landesgrenze Berlin
Die gleiche Regelung soll auch in den Jahren 2018 bis 2020 gelten. (ks)