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Quantron: Amtsgericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

30.10.2024 10:59 Uhr | Lesezeit: 4 min
Forderungsrisiken Logistikwirtschaft Insolvenzen
Die Geschäfte laufen nicht mehr: Die Quantron AG steht vor einer ungewissen Zukunft
© Foto: Gina Sanders / Fotolia

Der Fahrzeugumrüster Quantron aus Gersthofen bei Augsburg steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das hat das zuständige Amtsgericht angeordnet.

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Die Entwicklung hatte sich in den letzten Wochen bereits abgezeichnet: Die Quantron AG aus Gersthofen bei Augsburg steht seit dem 29.10.2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Eine entsprechende Veröffentlichung des Augsburger Amtsgerichtes findet sich bereits in den öffentlichen Registern. Mit diesem Schritt soll das aktuelle Vermögen von Quantron vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Constantin Graf Salm-Hoogstraeten von der Kanzlei BBL Brockhoff eingesetzt. Der Jurist erklärt in einer Mitteilung der Kanzlei: „Wir müssen uns erst einmal ein genaues Bild vom Zahlenwerk und von der Situation vor Ort machen, bevor wir belastbare Aussagen zu den Fortführungschancen machen können.“ Es werde auch die Möglichkeit geprüft, eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Mitarbeiter zu organisieren.

Quantron stand in der Kritik

Während die Anwaltskanzlei die Hintergründe der aktuellen Schieflage noch unter die Lupe nehmen muss, hatte sich die Zuspitzung der Situation schon länger angekündigt. Frustrierte Mitarbeiter hatten öffentlich gemacht, dass sie seit mehreren Monaten kein Gehalt mehr bekommen hätten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit von Quantron war in den vergangenen Monaten stark zurückgefahren worden. 

Laut BBL Brockhoff wird Quantron im Moment von Beate Reimann (CFO), Rene Wollmann (CTO) und Denis Muratov (Aufsichtsratsvorsitzender) geführt. Der Firmengründer und CEO Andreas Haller hat eigenen Angaben nach auf der IAA Transportation einen Herzinfarkt erlitten und befindet sich seither in Rehabilitation.

Mehr zur aktuellen Lage lesen Sie in Kürze auf verkehrsrundschau.de

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