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Planfeststellungsbeschluss für Ausbau der Flughafens Frankfurt

04.01.2008 17:49 Uhr

Verkehrsminister Rhiel überreicht Flughafenbetreiber Unterlagen: Einspruchsfrist für betroffene Kommunen und Bürger noch bis Anfang Februar

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Wiesbaden. Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) hat wenige Woche vor der Landtagswahl den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens an den Betreiber Fraport übergeben. Damit könnte die Flughafengesellschaft mit dem Bau einer neuen Landebahn beginnen. Weil aber verschiedene Kommunen und andere Betroffene Klagen angekündigt haben, hatte Fraport schon im vergangenen Jahr erklärt, vor einem Signal des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zu den erwartbaren Eilverfahren keine Tatsachen schaffen zu wollen. Der Planfeststellungsbeschluss - faktisch die Baugenehmigung - soll in 60 Kommunen vom 11. bis 24. Januar im Umfeld des Flughafens öffentlich ausgelegt werden. Für drei weitere Gemeinden gilt die Zeit zwischen dem 14. und dem 28. Januar. Die Unterlagen bestehen aus 23 Aktenordnern mit über 2500 Seiten und rund 400 Plänen. Das ursprünglich beantragte Nachtflugverbot ist in der Genehmigung nicht in vollem Umfang enthalten. Bis zu 17 planmäßige Flüge je Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr sind möglich. Rhiel sagte in Wiesbaden, nur mit dem Ausbau könnten 40.000 Arbeitsplätze am und um den Flughafen entstehen. Der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG, Wilhelm Bender, sagte nach einer Mitteilung, der Beschluss sei „eine wichtige Etappe auf dem Weg zur dringend notwendigen Kapazitätserweiterung“. Der rund vier Milliarden teure Ausbau sei die größte private Investition in Deutschland. Die neue Landebahn solle spätestens mit dem Winterflugplan 2011 in Betrieb genommen werden. Fraport und die 63 Kommunen haben ab Zustellung einen Monat Zeit, um Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen. Bürger dürfen gegen ihn klagen, wenn sie im bisherigen Verfahren bereits eine Einwendung eingereicht hatten. Ihre Klagefrist endet einen Monat nach dem Ende der Offenlegung. (dpa)

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