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Pkw-Maut: Brüssel kann über Verfahren entscheiden

11.06.2015 11:21 Uhr
Pkw-Maut: Brüssel kann über Verfahren entscheiden
Pkw-Maut für Ausländer: Die EU droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Wüstneck

Das umstrittene Gesetz zur sogenannten Infrastrukturabgabe wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Jetzt kann die EU handeln.

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Berlin. Die Gesetze zur umstrittenen Pkw-Maut sind endgültig rechtskräftig. Am Donnerstag wurden die beiden von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichneten Gesetze zur Einführung der Abgabe für das Fahren auf Bundesfernstraßen und die damit verbundene Senkung der Kfz-Steuer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Der Schritt ist vor allem wegen der europarechtlichen Bedenken gegen die Maut von Bedeutung. Weil sie unterm Strich nur ausländische Fahrer belastet, droht EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren.

Über die Eröffnung des Verfahrens soll entschieden werden, sobald die Gesetze in Kraft sind. Nach Angaben der EU-Kommission kann dies nun frühestens am kommenden Mittwoch passieren. Die Entscheidung würde einen Tag später veröffentlicht. Inländer sollen das Geld für die Maut über eine niedrigere Kfz-Steuer zurückbekommen. (dpa)

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