Hamburg. In einer Regierungserklärung vor der Hamburgischen Bürgerschaft zeigte sich der Erste Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Elbvertiefung. Das Gericht will zunächst abwarten, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem Ausbau der Weser zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sagt. „Ich will nicht verbergen, dass ich wie viele, denen der Hamburger Hafen am Herzen liegt, enttäuscht bin“, sagte Scholz und verwies auf den Zeitverlust, den dies bedeutet.
Der weitere Zeitaufschub sei für die Beschäftigten und die Unternehmen „gerade jetzt ein unwillkommenes Hindernis“, so Scholz, der darauf verwies, dass im Hamburger Hafen trotz der Einschränkungen für Containerschiffe oberhalb einer bestimmten Größe im ersten Halbjahr mehr beladene Container umgeschlagen wurden als jemals zuvor. „Verrinnende Zeit aber ist genau das, was der internationale Seehandel am wenigsten toleriert und was der Hamburger Hafen am wenigsten hat“, sagte Scholz, und mit Blick auf die Tiefgangsbeschränkung im Hafen stellte er fest: „Das Handicap ist dauerhaft nicht tragbar.“
Gleichzeitig machte der Bürgermeister klar, dass man die Perspektive des BVerwG verstehe. Das BVerwG habe eigene Gründe, auch im Hinblick auf künftige, ähnlich gelagerte Verfahren, die ganz Europa betreffen werden. Am Ende dürfe man auf ein Urteil hoffen, „das auf sicheren Pfählen gegründet ist und das künftigen Klagefluten trotzen kann“, sagte Scholz. Es gehe um eine „schicksalhafte Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs für ganz Europa.
Scholz betonte, dass der Planfeststellungsbeschluss als solcher nicht in Frage stehe. Das Gericht habe nur einzelne Bereiche beanstandet. Das BVerwG habe festgehalten, dass nach der vorläufigen Einschätzung die Planfeststellungsbeschlüsse zwar an einzelnen naturschutzfachlichen Mängeln litten, die allerdings behebbar seien und „weder einzeln noch in ihrer Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse führen“. (diwi)
Gerrit Fitz
mercurius