Wien. Ab Dienstag, 17. November 2020, tritt in Österreich mit dem landesweiten Lockdown eine neue Corona-Notmaßnahmenverordnung in Kraft. Die Dienstleistungen der Speditions-, Transport- und Logistikbranche sind nach Informationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) weiterhin grundsätzlich unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen (Mindestabstand, Mund-Nase-Schutz) erlaubt.
Auch bei den Regelungen für Beschäftigte im Güterverkehr ändert sich nach aktuellen Informationen der WKÖ nichts gegenüber den bisherigen Regelungen. Demnach dürfen Lkw-Fahrer auch ab Dienstag zu beruflichen Zwecken von der generellen Ausgangsregelung abweichen. Wichtig sei dabei, dass sie die „Bestätigung Schlüsselarbeitskraft für Fahrer“ mit sich führen. Diese steht auf der Internetseite der WKÖ zum Download bereit und nimmt Lkw-Fahrer rund um die Uhr von den verschärften Ausgangsregelungen aus (s. sechster Link auf Seitenanfang).
Die neue verschärfte österreichische Corona-Verordnung beinhaltet unter anderem, dass alle nicht unbedingt notwendigen Geschäfte schließen müssen. Außerdem gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen von 0 bis 24 Uhr, wonach das Verlassen des privaten Wohnraums nur zu bestimmten Zwecken (unter anderem berufliche Zwecke) gestattet ist.
Die neuen Regeln in Österreich sind nach aktuellem Stand bis inklusive 6. Dezember 2020 gültig. Die Ausgangsregelungen gelten vorerst bis einschließlich 26. November 2020. (sn)