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Neues Förderprogramm soll das Lastenrad stärken

19.07.2019 11:00 Uhr
Lastenrad im Einsatz
Projekte im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Lastenrädern sollen Gelder aus verschiedenen Fördertöpfen erhalten (Symbolfoto)
© Foto: Picture Alliance/dpa/Inga Kjer

Das Bundesverkehrsministerium will mit einer neuen Förderrichtlinie die Einrichtung von Mikrodepots und städtische Logistikkonzepte unterstützen. Antragsberechtigt sind Landkreise und Kommunen.

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Berlin. Die Bundesregierung plant ein neues Förderprogramm „Städtische Logistik“, wie aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervorgeht. Der Staat will demnach unter anderem die Errichtung von lokalen, anbieterübergreifenden Mikro-Depots bezuschussen, in denen Waren gebündelt und im Anschluss mit nur für die Kurzstrecke geeigneten Fahrgeräten - wie Lastenrad oder Sackkarre - oder zu Fuß ausgeliefert werden. Gefördert werden können Ausgaben für den Ankauf geeigneter Behältnisse wie Container, Ausgaben für erforderliche Umbaumaßnahmen von Gebäuden und Herrichtungen von logistisch notwendigen Flächen außerhalb des öffentlichen Straßenraums sowie Ausgaben für eine erforderliche Sicherheitsausstattung, wie Kameras oder Zäune.

Laut der Bundesregierung sind künftig zudem städtische Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien förderfähig, die dem Einsatz von Lastenrädern zugutekommen können. Im Jahr 2019 stünden fünf Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, wie das Bundesverkehrsministerium erklärte.

Förderung richtet sich an Landkreise und Kommunen

Im Referentenentwurf der Förderrichtlinie „Städtische Logistik“ wird als Ziel genannt, man wolle „die Landkreise und Kommunen“ dabei unterstützen, „optimale Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige städtische Logistik zu schaffen“. Antragsberechtigt sind daher laut Entwurf „deutsche Kommunen und Landkreise (einzeln oder im Verbund)“. Unternehmen seien „von der Förderung ausgeschlossen; dies gilt auch für Unternehmen der Kommunen und Landkreise“.

Darüber hinaus sollen auch Projekte im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Lastenrädern Gelder aus anderen Fördertöpfen erhalten:

  • Kommunale Modellvorhaben zur Luftreinhaltung durch nachhaltige Mobilität in Städten (Fördersumme: 556.975 Euro)
  • Innovative Klimaschutzprojekte (Fördersumme: 1,8 Millionen Euro)
  • Klimaschutz durch Radverkehr (Fördersumme: 338.338 Euro)
  • Kleinserien-Richtlinie (Fördersumme für Schwerlastfahrräder: 677.300 Euro)

Im Rahmen des Förderprogramms zum Nationalen Radverkehrsplan 2020 seien zudem sechs weitere Förderungen mit einer Gesamthöhe von 1,15 Millionen Euro geplant. Ein weiteres Projekt mit einer Fördersumme von 127.000 Euro soll noch in diesem Jahr bewilligt werden. (tb)

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