Berlin. Ab 1. Oktober 2021 gelten für die Lkw-Maut in Deutschland neue Tarife. Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 kann laut Toll Collect auf Antrag anteilig Maut erstattet werden. Die Erstattung kann beim Bundesamt für Güterverkehr ab dem 3. November 2021 über eine neue Online-Plattform auf der Webseite beantragt werden. Der Anspruch kann nach Angaben von Toll Collect bis Ende 2023 geltend gemacht werden.
Auch die Mautbefreiung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen wurde neu geregelt. Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw gilt ab 1. Oktober 2021 nur noch für Fahrzeuge, die werkseitig für den Betrieb mit CNG (Compressed Natural Gas), LNG (Liquefied Natural Gas) oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge über eine Systemgenehmigung gemäß der Verordnung VO (EG) Nr. 595/2009 verfügen und die Anforderungen der Schadstoffklasse Euro VI erfüllen. Fahrzeuge, die nachträglich umgerüstet bzw. um ein oder mehrere Erdgastanks ergänzt wurden, sind laut Toll Collect ab 1. Oktober 2021 mautpflichtig. Gleiches gilt für erdgasbetriebene Fahrzeuge, die nicht der Schadstoffklasse Euro VI angehören. Der Antrieb mit LPG (Liquefied Petroleum Gas) ist grundsätzlich mautpflichtig.
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