München. Immer mehr Geräte nutzen Lithiumbatterien als leistungsstarke mobile Energiespeicher. Die Risiken blenden wir oft aus, aber Lithiumbatterien neigen zur Überhitzung und können sich dann entzünden. Diese Brände sind aufgrund der Bauweise schwer zu löschen und kaum zu kontrollieren. Deshalb sind Lithiumbatterien bereits seit vielen Jahren als Gefahrgut eingestuft.
Als Verpacker, Absender, Verlader und/oder Beförderer tragen Sie Verantwortung beim Transport von Lithiumbatterien. Sie müssen prüfen, ob das Ladegut überhaupt zum Transport nach ADR zugelassen ist und ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Sie müssen auch wissen, wann Sie das Fahrzeug kennzeichnen müssen.
Mitarbeiter online unterweisen
Der Themenkomplex rund um die Beförderung von Lithiumbatterien im Straßenverkehr ist umfangreich. Mit der neuen Online-Unterweisung auf unserer E-Learning-Plattform Transport-Trainer vermitteln Sie ihren Mitarbeitern Basiswissen und sensibilisieren sie für die Gefahren, die mit dem Transport verbunden sind. Zudem erhalten sie einen fundierten Überblick zu den wichtigsten Transportregelungen dieser Energieträger: ADR-Transport gemäß Klasse 9, Sondervorschrift 188 und 1.000-Punkte-Regel.
Auch für Dienstwagenfahrer und alle, die beruflich mit Lithiumbatterien zu tun haben, bietet die Online-Unterweisung einen guten Einstieg.
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Kostenfrei im VerkehrsRundschau-Abo
Für VerkehrsRundschau-Abonnenten ist die Online-Unterweisung der Lernplattform Transport-Trainer wie gewohnt kostenfrei im VerkehrsRundschau plus-Portal verfügbar.
Aber auch ohne Abo kann man den Kurs absolvieren oder für seine Angestellten zur Verfügung stellen: Mit den praktischen Jahrespaketen können einzelne Kurse gebucht werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.transport-trainer.de.