Brüssel/Belgien. Seit 1. Februar müssen LKW-Fahrer in Belgien nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung neue Bestimmungen befolgen. So gilt für Laster von über 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen Höchsttempo 90. Bisher betraf dies nur LKW von mehr als 7,5 Tonnen. Ihnen war auch untersagt, auf dreispurigen Autobahnen den linken Außenfahrstreifen zu benutzen. Dieses Verbot wurde ebenfalls auf LKW von über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Das neue Tempolimit ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/11 in nationales Recht. Danach sind neue Gütertransporter von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ab 1. Januar 2005 mit der Tempodrossel auszurüsten. Ab 2006 mussten in einem Zweistufenplan ältere Karossen nachgerüstet werden. Das betraf ab 1. Januar 2006 Fahrzeuge, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, und ab 1. Januar 2007 LKW, die nur im Inlandverkehr unterwegs sind. Das Autobahn-Überholverbot bei Regenwetter für Laster von über 7,5 Tonnen gilt nun generell für Niederschläge aller Art wie Regen, Schnee und Hagel. Pflicht sind ab sofort auch fluoreszierende Warnwesten für Fahrer, die auf der Autobahn das Fahrzeug verlassen müssen. Bei Verstößen drohen 50 Euro Strafe. (dw)
Neue LKW-Regeln in Belgien
Neue Höchstgeschwindigkeit für LKW über 3,5 Tonnen Gewicht: Auf Belgiens Autobahnen und Schnellstraßen gilt 90 Kilometer pro Stunde