Straßburg/Frankreich. Das Europäische Parlament (EP) will den EU-Staaten mehr Zeit für die Anwendung der neuen Richtlinie zur Beförderung gefährlicher Güter geben. Sie soll nicht - wie von der EU-Kommission vorgeschlagen - bis zum 31. Dezember 2008 in nationales Recht umgesetzt werden, sondern erst bis 30. Juni 2009. Das EP-Plenum stimmte gestern in Straßburg dafür, den Unionsländern „in ungewöhnlichen und außerordentlichen Situationen" Einzelgenehmigungen für Gefahrgutinlandtransporte zu gestatten, die ansonsten unzulässig sind. Sie können auch in begründeten Fällen Sondervorschriften für ihr Territorium erlassen. Das gilt für Gefahrgut, das nicht durch die Richtlinie abgedeckt wird, und für die Beförderung gefährlicher Fracht in Reisezügen. Außerdem wird den Ländern das Recht eingeräumt, den Verkehrsträger und die Fahrtroute vorzuschreiben. Die Internationale Straßentransport-Union (IRU) hatte dies bereits im Vorfeld der Abstimmung als Einmischung in die Arbeit der Transportunternehmen und als Verletzung des Wettbewerbsprinzips scharf kritisiert. Da mit dem EU-Ministerrat Einigung erzielt wurde, gilt die Rahmenrichtlinie schon nach dieser ersten EP-Lesung als angenommen. Damit werden die EU-Gefahrgutrichtlinien 94/55 (Straße), 96/49 (Schiene) sowie 96/35 und 2000/18 (Gefahrgutbeauftragter) aktualisiert, in einem Rechtsrahmen zusammengefasst und durch Vorschriften für die Binnenschifffahrt ergänzt. Durch die Konzentration auf ein Gesetz, das auch die Kommissionsentscheidungen 2005/263, 2005/903, 2005/180 und 2005/777 zu nationalen Ausnahmen bündelt, entfallen laut EU-Behörde 2000 Seiten Rechtstexte. Das Parlament verwies darauf, dass im EU-Transport jährlich rund 110 Milliarden Tonnenkilometer gefährlicher Güter bewältigt werden, davon 58 Prozent auf der Straße, 25 Prozent per Schiene und 17 Prozent auf Binnenwasserwegen. (dw)
Neue EU-Gefahrgutrichtlinie angenommen
Europäisches Parlament verschiebt Einführungstermin: EU-Ländern dürfen Sondervorschriften erlassen