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Neue Corona-Regelungen für den Straßengüterverkehr

23.10.2020 09:29 Uhr
Neue Corona-Regelungen für den Straßengüterverkehr
In Frankreich und Belgien müssen Lkw-Fahrer aufgrund der Corona-Pandemie ihre dienstlichen Pflichten nachweisen können
© Foto: ShintartanyaIStock

In Europa steigt die Anzahl der Infizierten mit dem Coronavirus weiter. Das Robert Koch-Institut erklärt daher immer mehr Bereiche zu Risikogebieten, was auch für den Straßengüterverkehr nicht ohne Folgen bleibt.

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Berlin. Die Anzahl der Corona-Neuinfektionen in Europa steigt derzeit rapide an. Das hat zur Folge, dass das Robert Koch-Institut immer mehr Länder und Regionen in die Liste der Risikogebiete aufnimmt. Neben Polen und der Schweiz gelten nun auch große Teile Österreichs und Italiens von Samstag an als Risikogebiete. Portugal hat einen regionalen Lockdown für drei Bezirke angeordnet. Außerdem schließt Dänemark seine Grenze für deutsche Urlauber ab kommenden Samstag größtenteils. Unternehmen im Straßengüterverkehr sollten sich daher über die geltenden Regeln in den betroffenen Ländern informieren.

Hier eine Übersicht über Veränderungen in Polen, Frankreich, Belgien und Griechenland:

Polen

Die Bundesregierung hat Polen mit Wirkung ab dem kommenden Samstag als Corona-Risikogebiet eingestuft. Wer beispielsweise in Polen tanken möchte, müsse sich nach der geltenden Quarantäneverordnung richten, wie es in einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom Donnerstag hieß. Danach sind alle Personen, die aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet in das Land Brandenburg einreisen, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise für 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben. Ausnahmen gibt es laut Ministerium aber für alle Lkw-Fahrer.

Frankreich

Seit dem 17. Oktober wurde der Gesundheitsnotstand mit Ausgangssperren in bestimmten Städten Frankreichs ausgerufen. Lkw- Fahrer sind zwar von den Ausgangssperren nicht betroffen. Sowohl bei Durchführung ihrer Tätigkeit als auch bei eventuellen An- oder Abreisen müssen sie jedoch ein Dokument ausgefüllt mitführen, wie die Wirtschaftskammer Wien am Donnerstag informierte. 

>> Das entsprechende Formular steht online auf der Seite des französischen Innenministeriums in französischer und englischer Sprache zur Verfügung.

>> Eine deutsch-französische Übersetzung gibt es außerdem zum Download auf der Seite der Wirtschaftskammer Wien. 

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht laut Wirtschaftskammer Wien eine Strafe in Höhe von 135 Euro.

Belgien

Auch in Belgien gilt aufgrund der steigenden Anzahl an Corona-Fällen seit dem 20.10. eine landesweite Ausgangssperre täglich von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr, wie der belgische Verband für den Straßengütertransport, Febetra, mitteilte. Hierbei ist der Güterverkehr zwar ebenfalls von den Regelungen ausgenommen, wer jedoch während der Sperrstunde seine dienstlichen Pflichten erfüllt, muss dies nachweisen können.

Demnach sollten Lkw-Fahrer, die während der Polizeistunde unterwegs sind, einen Frachtbrief oder eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung vorlegen können, betont die International Road Transport Union (IRU). Laut Febetra gibt es keine formalen Anforderungen: Fahrer sollten nur imstande sein, nachzuweisen, dass sie zu dem Zeitpunkt ihre Arbeit ausüben. Der Verband hat dafür auch Bescheinigungen (CP 226, CP 140.03 und CP 140.04) erstellt. 

>> Die Bescheinigungen stehen auf der Seite der Febetra zum Download zur Verfügung. 

Griechenland

Seit 14. Oktober sind die aktuell für den Güterverkehr geöffneten griechischen Grenzübergänge wieder 24 Stunden am Tag geöffnet. Zum Hintergrund: Seit Ende Juli 2020 stehen coronabedingt nur noch sieben griechische Grenzübergänge für den Güterverkehr zur Verfügung. Ab Anfang August waren deren Öffnungszeiten zusätzlich auf den Zeitraum 7 Uhr bis 23 Uhr beschränkt (mit Ausnahme von Promachonas, das als derzeit einziger griechischer Land-Grenzübergang auch Personenverkehre abfertigt und daher durchgängig geöffnet blieb). Diese Regel wurde nun aufgehoben.

Aktuell können demnach Lkw folgende griechischen Grenzübergänge passieren:

  • Ktismata – Kakavia (Grenze zu Albanien)
  • Kapshtice – Krystallopigi (Grenze zu Albanien)
  • Evzoni – Bogorodica (Grenze zu Nordmazedonien)
  • Kulata – Promachonas (Grenze zu Bulgarien – auch für Personenverkehre geöffnet)
  • Makaza – Nymfaia (Grenze zu Bulgarien)
  • Ormenio – Captain Petko Voyvoda (Grenze zu Bulgarien)
  • Kipi – Evros (Grenze zur Türkei

>> Eine komplette Übersicht, welche Corona-Regeln in Europa für den Güterverkehr gelten, finden Sie außerdem auf unserem Profiportal VerkehrsRundschau plus!

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KOMMENTARE


Renate Graf

12.12.2020 - 23:34 Uhr

Was ist mit den kurierfahrer,die mit Pkw unterwegs sind,Geldentwertung da die gleichen Bestimmungen wie bei Lkw?


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