Belgrad. Bei der Einreise nach Serbien gelten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seit Kurzem neue Bestimmungen. Darüber informierte jetzt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachen (GVN) unter Verweis auf Angaben der Serbischen Industrie- und Handelskammer (CCIS). Auch das Auswärtige Amt in Deutschland wies darauf hin.
Seit dem 15. August 2020 müssen demnach Einreisende aus den vier Nachbarstaaten Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien und Rumänien bei der Einreise nach Serbien einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Serbische Staatsangehörige, Inhaber serbischer Aufenthaltstitel, Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Passagiere im internationalen Flughafentransit sowie mitreisende Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ausländische Staatsangehörige, die innerhalb von zwölf Stunden lediglich durch Serbien durchreisen oder die sich nicht länger als zwölf Stunden in den oben genannten Staaten vor Einreise nach Serbien aufgehalten haben, müssen seit dem 20. August 2020 ebenfalls keinen Negativtest vorlegen. (ag)