EuGH stoppt Tricks bei Sozialabgaben
Transportunternehmen dürfen Sozialabgaben nicht mithilfe von Auslandsverträgen drücken, indem sie Lkw-Fahrer über eine in Zypern ansässige Vermittlungsfirma einsetzen, lautet das Urteil.
Ist es bei international tätigen Lkw-Fahrern möglich, das Weisungsrecht in Holland auszuüben und gleichzeitig die günstigen Sozialversicherungsbeiträge in Zypern abzuführen? Der Europäische Gerichtshof hat diese arbeitsrechtliche Frage jetzt mit Nein beantwortet. "Das ist unzulässige Rosinenpickerei", erläutert Benjamin Sokolovic, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Er leitet dort die Rechtsabteilung und bewertet die Entscheidung aus Luxemburg vom 16. Juli 2020 (AZ: C-610/18) positiv.
Damit habe der EuGH den missbräuchlichen Methoden einiger Transportunternehmen einen Riegel vorgeschoben, erklärt er.
Strittig war die Arbeitgeberstellung
Und darum ging es im Rechtsstreit des holländischen Ausgangsverfahrens: Die in Zypern ansässige Gesellschaft AFMB hatte Verträge mit Transportunternehmen in den Niederlanden geschlossen. Darin verpflichtete sie…