Die EU-Kommission hat beschlossen, die Niederlande wegen nicht umgesetzter Vorschriften aus dem Mobilitätspaket vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Dabei geht es um die neuen Regeln für die Entsendung von Lkw-Fahrern in andere Länder (Richtlinie EU 2020/1057), erklärt die Kommission in einer Mitteilung. Neben den Niederlanden will die Kommission auch Portugal deshalb verklagen.
Außerdem sollen Polen und Bulgarien wegen nicht erfolgter Umsetzung von europäischen Mautvorschriften angeklagt werden.
Die Vorschriften aus der nicht umgesetzten Richtlinie seien wichtig, um „einen fairen Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten, indem illegale Beschäftigungs- und Geschäftspraktiken beseitigt werden. Die in der Richtlinie vorgesehenen strengen und harmonisierten Kontrollinstrumente und -maßnahmen sind für die wirksame Umsetzung und für die diskriminierungsfreie und einheitliche Durchsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr in der gesamten EU von entscheidender Bedeutung“, schreibt die EU-Kommission.
Die Niederlande und Portugal waren bereits zweimal, im März und September 2022, von der EU-Kommission dazu aufgefordert, die Umsetzung der neuen Regelungen nachzuholen. Die jetzt angekündigte Klage beim EuGH entspricht den Regeln des EU-Vertragsverletzungsverfahrens, nach zwei erfolglosen Mahnungen die betroffenen Länder vor dem EuGH anzuklagen. Den Niederlanden und Portugal drohen Strafzahlungen.
Das gilt auch für Polen und Bulgarien. Beide Länder hätten bislang neue EU-Vorschriften zur elektronischen Mauterfassung trotz mehrfacher Mahnungen immer noch nicht noch nicht umgesetzt, teil die EU-Kommission mit. Dabei geht es um die Vorschriften des sogenannten European Electronic Toll Service (EETS). Dadurch soll es Lkw möglich sein, mautpflichtige Straßen in Europa mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters zu nutzen. Die entsprechende EU-Richtlinie 2019/520 hätte im Oktober 2021 überall in der EU umgesetzt sein sollen.