Duisburg. Über 80 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beteiligten sich an der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bereich Paketzusteller und Kurierdienste am Freitag, 8. Februar 2019. Im Kreis Wesel, sowie in Duisburg, Oberhausen und Essen überprüften Zollbeamten des Hauptzollamts Duisburg 47 Arbeitgeber. Die angetroffenen Personen wurden zur Tätigkeit, zur Entlohnung und zu den Arbeitsbedingungen befragt.
Anhaltspunkte für Mindeslohnunterschreitungen
In dieser Branche haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde. Nach den ersten Erkenntnissen lagen in 15 Fällen Anhaltspunkte für Mindestlohnunterschreitungen vor und in 69 Fällen müssen die Tätigkeiten der Fahrer durch die Einsicht in Geschäftsunterlagen näher geklärt werden.
„Das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder dritte Arbeitgeber im Bereich Paketzusteller und Kurierdienste nach den ersten Auswertungen zu wenig Lohn zahlen würde“, erklärte Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des Hauptzollamts Duisburg. „Eine nachträgliche Prüfung der Geschäftsunterlagen ist in den meisten Fällen nötig, da die Angaben der Fahrer überprüft werden müssen.“
Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung
Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit achten die Zöllner neben der Einhaltung des Mindestlohns auch darauf, ob Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden, Sozialleistungsmissbrauch vorliegt oder Ausländer ohne gültige Arbeitsgenehmigungen beschäftigt wurden. In zwei Fällen konnten die angetroffenen Personen keine gültige Arbeitsgenehmigung vorweisen. Hier besteht der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung und die Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen nun mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.
Hintergrundinformation: Im Jahr 2017 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg 1571 Arbeitgeber und leitete 4809 Ermittlungsverfahren ein. Die ermittelte Schadenssumme belief sich auf 35,4 Millionen Euro. (tb)