Bonn. Der von Deutscher Post und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelte Mindestlohn für Briefdienste erfüllt nach neuen Zahlen der Bundesnetzagentur nicht die für eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze geforderten Bedingungen. Der Tarifvertrag gilt nach diesen statistischen Daten für weniger als 50 Prozent der Beschäftigten, geht aus einem Bericht der Netzagentur in Bonn hervor. Damit verstoße die Vereinbarung gegen die von SPD und Union vereinbarten Bedingungen für die Einführung einer Lohnuntergrenze, hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Die Bundesnetzagentur stützte sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach gab es im Wirtschaftszweig Post einschließlich Zeitungs-, Paket- und Kurierdiensten (Stichtag 30.9.2005) insgesamt 414.600 Beschäftigte. Ohne Beamte seien es 360.600. Von dem vereinbarten Tarifvertrag wären aber nur 173.000 Beschäftigte erfasst, ohne Beamte nur 119.000. Unter Einbeziehung der Beamten würde der Tarifvertrag nur 42 Prozent der Beschäftigten erfassen, ohne sie nur 33 Prozent. Die Bundesnetzagentur verwies darauf, bei den Zahlen sei zugrunde gelegt worden, dass sämtliche Unternehmen mit den erfassten Beschäftigten grundsätzlich - wenn auch mit geringem Anteil - Briefdienstleistungen erbringen. Ein Post-Sprecher sagte, es werde fälschlicherweise unterstellt, alle Beschäftigten der Post- und Kurierdienstbranche erbrächten tatsächlich Briefdienstleistungen. Dies sei aber nicht der Fall. Der Sprecher bekräftigte, mehr als die Hälfte der Briefdienstleister in Deutschland würden vom Tarifvertrag erfasst. Nach einer Erhebung bei den neuen Anbietern legte die Netzagentur auch neue Zahlen zu den Löhnen vor. Danach liegt der durchschnittliche Stundenlohn für Briefzusteller bei 7,33 Euro - also klar unter dem vereinbarten und strittigen Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro. Der Stundenlohn im gesamten Betriebsbereich einschließlich Sortierer, Zusteller und Fahrer liege bei 7,95 Euro. Der zwischen Verdi und dem von der Deutschen Post AG dominierten Arbeitgeberverband vereinbarte Tarifvertrag soll zeitgleich zum Wegfall des Briefmonopols am 1. Januar 2008 eingeführt werden. Die neuen Konkurrenten der Post - die an der Tarifvereinbarung nicht beteiligt waren - halten die vereinbarten Lohnuntergrenzen für zu hoch. (dpa)
Mindestlohn für Briefdienste auf der Kippe
Daten der Bundesnetzagentur machen das Mindestlohn-Abkommen zwischen der Deutschen Post und der Gewerkschaft Verdi fraglich