Bonn. Am 1. Januar 2017 soll das elektronische Meldeportal für die Einhaltung des Mindestlohns im Güterverkehr in Betrieb sein. Das teilte am Donnerstag die Generalzolldirektion in Bonn mit. Dann sollen Unternehmen ihre Meldungen online abgegeben, so dass der Zoll kontrollieren kann, ob sie sich an das Mindestlohngesetz halten (MiLoG). Angaben per Fax an die bekannten Nummern, wie sie bisher üblich waren, sind laut der Generalzolldirektion nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.
Für die Zeit ihrer Tätigkeit sind Arbeitnehmern, die aus dem Ausland entsandt werden, die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Mindestlohn oder Mindesturlaub, zu gewähren. Das Mindestlohn-Meldeportal kann ab dem 1. Januar 2017 direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de oder über www.zoll.de in der Rubrik „Dienste und Datenbanken“ aufgerufen werden. Nach einem kurzen Registrierungsprozess können die Meldungen online übermittelt werden.
Von der Einführung des Meldeportals erhofft sich die deutsche Transportbranche, dass gebietsfremde Unternehmen dann besser auf Einhaltung der deutschen Mindestlohnvorschriften kontrolliert werden können. Bisher genügt eine Vorabmeldung per Fax einmal je Halbjahr, von der aber nahezu beliebig abgewichen werden darf. (tb)