Neumünster. Wegen der erschreckenden Ergebnisse der jüngsten Alkohol-Großkontrollen bei Lkw-Fahrern durch die Polizei in mehreren Bundesländern hat der Unternehmensverband Logistik (UVL) Schleswig-Holstein kürzlich eine Verschärfung der Promillegrenze für diese Berufsgruppe gefordert. Ist arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart, gilt für Lkw-Fahrer laut dem Gesetz die 0,5-Promille-Grenze wie für Pkw-Fahrer. „Die Tatsache, dass vor allem Fahrer von osteuropäischen Unternehmen wochenlang unterwegs und von ihren Familien getrennt sind, ist durchaus eine große Herausforderung und Belastung“, sagte Geschäftsführer Thomas Rackow. „Aber der Griff zur Flasche sollte kein Ausweg sein“.
Nach Ansicht des UVL Schleswig-Holstein kann es nur eine Lösung geben: die 0,0-Promille-Regelung auf die gesamte Branche auszuweiten. Bislang gilt sie nur bei Gefahrguttransporten. Für Schleswig-Holstein hat der UVL tarifrechtlich geregelt, dass bei Alkoholkonsum während der Arbeitszeit eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers möglich ist. Dadurch distanziert sich der Verband mit seinen Mitgliedsunternehmen klar vom Alkohol am Steuer. Er vertritt derzeit rund 500 Unternehmen. Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich auf Anfrage der Zeitung „Die Welt“ nicht zu der Forderung der Gewerbevertreter aus Norddeutschland. (ag)