Hannover. Die jüngsten Aktionen von Umweltaktivisten auf verschiedenen Autobahnabschnitten haben zu deutlicher Kritik von Seiten der Logistikwirtschaft in Niedersachsen und Bremen geführt. Die Aktionen seien rechtswidrig und hätten den Straßenverkehr auf verschiedenen Autobahnabschnitten zum Erliegen gebracht, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), des Landesverbands Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) und der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN). Die Verkehrsverbände und die IHK Niedersachsen erwarten demnach von der Politik, sich von solchen Aktionen deutlich zu distanzieren sowie ein strenges und hartes Durchgreifen, um Schäden für die Wirtschaft und Nachteile für das Fahrpersonal zu vermeiden.
Fahrpersonal leidet unter Aktionen
Benjamin Sokolovic, GVN-Hauptgeschäftsführer, dazu: „Mit ihren Aktionen treffen die Aktivisten nicht nur die Wirtschaft, sondern insbesondere auch das Fahrpersonal, denn dieses kann, nach stundenlangem ungewollten Warten im vorsätzlich verursachten Stau, oftmals das Transportgut nicht mehr zustellen, da die Empfänger bereits Feierabend haben oder die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eine Weiterfahrt unmöglich machen. Dies hat zur Folge, dass erst am darauffolgenden Tag entladen und die Rückfracht aufgenommen werden kann. Das Fahrpersonal trifft dann nicht wie geplant am Freitagnachmittag, sondern erst am Samstag am Heimatort ein.“
„Gerade im zurückliegenden Jahr hat sich gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Logistik für die Wirtschaft und die Versorgung der Bevölkerung ist. Diese Systemrelevanz darf durch solche Aktionen nicht gefährdet werden“, ergänzt Hendrik Schmitt, Hauptgeschäftsführer der IHK Niedersachsen.
Die Wirtschaft und auch die Verkehrswirtschaft stünden einer zukunftsorientierten Klimapolitik aufgeschlossen gegenüber, was sich an den sinkenden Schadstoffemissionen der Lkw, als auch an den zunehmenden Zahlen der Gas- und elektrisch betriebenen Fahrzeuge ablesen lasse, so Olaf Mittelmann, LVB-Geschäftsführer, abschließend. (ja)