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Lieferkettengesetz: Wie fair ist das?

05.10.2023 11:15 Uhr
Junger Mann mit runder Brille blickt ängstlich hinter einem Stapel Papier hervor
Gut gemeint, aber in der Praxis für die Betriebe mit Aufwand verbunden: das neue Lieferkettengessetz
© Foto: Studio Romantic/stock.adobe.com

Ob bei Menschenrechten oder Umweltstandards - das Lieferkettengesetz nimmt alle Firmen in der Lieferkette in die Pflicht. Auch Ad-hoc-Transporte, die etwa über Frachtenbörsen vermittelt werden.

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In Kürze
Seit 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft. Vorerst ist es nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern Pflicht; ab 1. Januar 2024 schon für Firmen ab 1000 Mitarbeitern. Was viele nicht wissen: Das Regelwerk gilt auch für Ad-hoc-Transporte im Spotmarkt.

Immer wieder hatten Juristen darüber spekuliert, ob und in welcher Form das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, auch für den Spotmarkt gilt. Eine wichtige Frage für Auftraggeber, Transportbetriebe und Kraftwagenspeditionen, die zum Beispiel über Frachtenbörsen oder Ausschreibungsplattformen Ad-hoc-Transporte vergeben und befördern.

Da rollt einiges auf die Unternehmen zu

Doch jetzt herrscht Klarheit. Auf dem Online-Seminar der VerkehrsRundschau am 13. September 2023 stellte Norman Müller, Leiter des Referats 722 - Kontrolle…

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