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Lieferkettengesetz: Kleinere Transportbetriebe betroffen

06.07.2023 11:14 Uhr
Silberne Kette verbunden mit einem roten Kettenglied
Ob bei Menschenrechten oder Umweltstandards – das Lieferkettengesetz nimmt alle in der Lieferkette in die Pflicht
© Foto: Sashkin/stock.adobe.com

Seit 1. Januar ist das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft. In der Pflicht sind vorerst nur Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern. Kleinere Transportbetriebe sind trotzdem schon jetzt von dem neuen Regelwerk betroffen - und zwar stärker als viele meinen.

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In Kürze
Seit 1. Januar 2023 gilt hierzulande das Lieferketten-gesetz. Was vielen nicht bewusst ist: Das neue Gesetz hat auch empfindliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Auftraggeber ihre Transportpartner auszuwählen haben, um die neuen Pflichten einzuhalten.

Seit Anfang des Jahres ist das Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft. Es gilt in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 3000 Angestellten und ab 1. Januar 2024 auch für Betriebe mit mindestens 1000 Mitarbeitern. Firmen sind dadurch verpflichtet, sich systematisch mit den menschenrechtlichen Risiken in ihren Lieferketten auseinanderzusetzen und möglichen Missständen durch Präventions- und Abhilfemaßnahmen angemessen zu begegnen.

Aufwendig und teuer

Was vielen nicht bewusst ist: Das neue Gesetz hat zum Beispiel auch empfindliche Auswirkungen darauf, wie Auftraggeber ihre Transportpartner auszuwählen haben. Das Gesetz spricht…

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