Lieferkettengesetz: Kleinere Transportbetriebe betroffen
Seit 1. Januar ist das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft. In der Pflicht sind vorerst nur Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern. Kleinere Transportbetriebe sind trotzdem schon jetzt von dem neuen Regelwerk betroffen - und zwar stärker als viele meinen.
Seit Anfang des Jahres ist das Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft. Es gilt in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 3000 Angestellten und ab 1. Januar 2024 auch für Betriebe mit mindestens 1000 Mitarbeitern. Firmen sind dadurch verpflichtet, sich systematisch mit den menschenrechtlichen Risiken in ihren Lieferketten auseinanderzusetzen und möglichen Missständen durch Präventions- und Abhilfemaßnahmen angemessen zu begegnen.
Aufwendig und teuer
Was vielen nicht bewusst ist: Das neue Gesetz hat zum Beispiel auch empfindliche Auswirkungen darauf, wie Auftraggeber ihre Transportpartner auszuwählen haben. Das Gesetz spricht…