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Lieferkettengesetz: Was Unternehmen für die Risikoanalyse wissen müssen

06.07.2023 11:13 Uhr
Weiße Icons für eine Lieferkette, die den Schutz der Umwelt, den Artenschutz, die Menschrechte und Kinderrechte nach dem Lieferkettengesetz beachtet auf grünem Hintergrund
Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten
© Foto: Uwe/stock.adobe.com

Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen Auftraggeber ihre Lieferanten und Dienstleister einer Risikoanalyse unterziehen. Was hier das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle empfiehlt.

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In Kürze

Seit 1. Januar 2023 gelten mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern neue Sorgfaltspflichten; ab 1. Januar 2024 auch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern. Nach dem neuen Gesetz müssen Auftraggeber ihre Lieferanten und Dienstleister nun einer Risikoanalyse unterziehen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Umsetzung des LkSG kontrolliert.


Nach dem Lieferkettengesetz müssen Auftraggeber ihre Lieferanten und Dienstleister einer Risikoanalyse unterziehen. Wie soll laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) diese Risikoanalyse seitens der Auftraggeber erfolgen? Welche Pflichten haben diese, und welche haben die Lieferanten/Dienstleister?

Das LkSG verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, sich systematisch mit den menschenrechtlichen Risiken in ihren…

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