Das Europaparlament hat am Donnerstag, 1. Juni, über seine Position zum geplanten EU-Lieferkettengesetz abgestimmt: 366 Abgeordnete befürworteten das geplante EU-Lieferkettengesetz, mit dem große Firmen entlang ihrer globalen Lieferketten für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in die Pflicht genommen werden sollen. Wie das Parlament weiter mitteilte, stimmten 225 Abgeordnete dagegen, 38 enthielten sich.
Ende vergangenen Jahres hatten sich die EU-Staaten bereits auf ihren Standpunkt zu dem Vorhaben festgelegt.
Die Abgeordneten wollen dem aktuellen Entwurf zufolge unter anderem mehr in der EU ansässige Unternehmen in das Lieferkettengesetz einbinden, als ursprünglich geplant. So sollen die Vorgaben schon für Firmen in der EU mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten.
Lieferkettengesetz ist Haftungsrisiko
Ursprünglich war in dem Anfang 2022 vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommission vorgesehen, dass das Lieferkettengesetz zunächst nur Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mit über 150 Millionen Euro Umsatz betreffen sollte. Strengere Regeln waren für Konzerne geplant, die in Sektoren arbeiten, bei denen das Risiko von Ausbeutung und Umweltzerstörung höher ist - etwa die Textilindustrie, Bergbau oder Landwirtschaft.
Die EU-Vorschriften könnten strenger ausfallen als das seit 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz, das hierzulande für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten gilt. Das Ziel ist der Schutz der Menschenrechte sowie der Umweltschutz in globalen Lieferketten.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte, dem Gesetzesentwurf fehle es an Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. "Das Lieferkettengesetz bürdet den Unternehmen ein neues und unkalkulierbares Haftungsrisiko auf: Von ihnen wird eine Kontrolle erwartet, die außerhalb ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten liegt", sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. Lieferketten bestünden oft aus mehreren hundert, teils mehreren tausend Firmen. In der Regel sei einem Betrieb aber nur der direkte Zulieferer bekannt. Kleine und mittlere Unternehmen würden "komplett überfordert" mit den geplanten Richtlinien.
Dieser Artikel wurde am 1. Juni, 13.28 Uhr aktualisiert.