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Lieferkettengesetz: Ist der Spotmarkt jetzt tot?

06.07.2023 11:13 Uhr
Martina Farkas, Maître en droit, Partnerin der Anwaltssozietät Linklaters LLP in Hamburg
Martina Farkas, Maître en droit, Partnerin der Anwaltssozietät Linklaters LLP in Hamburg
© Foto: Linklaters LLP

Wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Spotmarkt wirkt, und welche Folgen das für Auftraggeber und Transportdienstleister hat, sagt Martina Farkas, Maître en droit, Partnerin der Anwaltssozietät Linklaters LLP in Hamburg, im Interview mit der VerkehrsRundschau.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordert von Auftraggebern jetzt konkrete Sorgfaltspflichten – insbesondere durch eine gründliche Risikoanalyse der Partner, mit denen man arbeitet. Gerade in der Zusammenarbeit mit Frachtführern ist das fast nicht zu leisten. Was also raten Sie jetzt Betrieben zum 1. Januar 2024?

Im ersten Jahr ist es entscheidend, dass jeder Auftraggeber sich bewusst macht, welche der Frachtführer, mit denen eine Zusammenarbeit besteht, risikobehaftet sind und welche nicht. Außerdem muss er dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegenüber schlüssig darlegen können, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um seinen Sorgfaltspflichten aus dem LkSG in angemessenem Maße nachzukommen. Weiß er zum Beispiel aus Medienberichten, dass ein Frachtführer durch bestimmte Verstöße auffällt, muss er entsprechende Maßnahmen ergreifen oder im Extremfall die…

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