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Lang-LKW dürfen nun auch durch Bremen

14.02.2013 16:11 Uhr
Lang-LKW dürfen nun auch durch Bremen
Der Transit durch Bremen ist für Lang-LKW nun erlaubt
© Foto: VR/Montage Karl-Heinz Bartl

Die neue Positivliste mit zugelassenen Strecken für den Feldversuch Lang-LKW enthält über 60 neue Strecken. Die A1 und A27 sind nun auch über Bremer Gebiet durchgehend befahrbar.

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Berlin. Lang-LKW dürfen über die Bundesautobahnen A 1 und A 27 künftig auch durch Bremer Gebiet fahren, obwohl Bremen selbst nicht am Feldversuch teilnimmt. Das geht aus der neuen Positivliste mit jenen Streckenabschnitten hervor, die für den Feldversuch freigegeben sind. Die zweite Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-LKW soll noch am Donnerstag im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Ab Freitag ist die A1 durchgehend befahrbar vom Autobahnanfang Heiligenhafen-Mitte bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen. Die A 27 ist vom Autobahnanfang Cuxhaven bis zum Autobahndreieck Walsrode durchgehend befahrbar.

Die LKW dürfen laut einer Sprecherin des Bremer Senators für Umwelt, Bau und Verkehr allerdings die Bundesautobahn nicht verlassen. Bremen habe einen eindeutigen Beschluss, nicht am Feldversuch teilzunehmen. Allerdings sei es auch Konsens in Bremen, dass die Situation neu verhandelt werden müsse, sobald die Bundesautobahnen zugelassen sind. Dies sei nun der Fall. Eine Entscheidung hierzu gebe es aber bislang nicht. Einzelne Firmen haben Interesse daran bekundet, auch auf bremischen Gebiet untergeordnete Straßen (Landes- und Kommunalstraßen) zu nutzen um beispielsweise zu den Häfen oder in das Güterverkehrszentrum zu gelangen.

„Ich begrüße, dass es für unseren Feldversuch Lang-LKW weitere Strecken gibt. Wir tragen dem Bedarf von Wirtschaft und Industrie damit Rechnung“, sagte der Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, Andreas Scheuer. Viele Unternehmen hätten darauf gewartet, ihre bereitstehenden LKW auf neue Strecken zu schicken. Über 60 neue Strecken und Streckenabschnitte sind in der Änderungsverordnung enthalten. (diwi)

Der Text der Änderungsverordnung kann auch unter www.verkehrsrundschau.de/dokumente heruntergeladen werden

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