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Länder steigen in Gesetzgebung ein

26.09.2007 13:18 Uhr
Länder steigen in Gesetzgebung ein
NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU): "Unumkehrbarer Beschluss" (Bild: ddp)
© Foto: Verkehrsrundschau online

Die Länder wollen zügig ihre Stellungnahmen vorlegen, auch wenn sich der Bundestag noch Zeit lässt

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Berlin. Unmittelbar nach der Verkehrsministerkonferenz müssen die Länder nun kurzfristig in die Gesetzgebung zu der vom Bund geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn einsteigen. Schon am heutigen Mittwoch sollten die am Vortag vorgestellten Positionen dazu in eine förmliche Stellungnahme an die Bundesregierung umgewandelt werden, sagte der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Wittke (CDU), der Deutschen Presse-Agentur dpa. Unter Einhaltung der gesetzlichen Beratungsfrist sollten diese Änderungsanträge des Verkehrsausschusses am 19. Oktober vom Plenum des Bundesrates verabschiedet werden. Dagegen wolle sich der Bundestag auch mit Rücksicht auf den SPD- Parteitag Ende Oktober in Hamburg viel Zeit lassen, sagte Wittke. „Ich begrüße, dass die SPD eine Beschlussfassung für das Frühjahr 2008 angekündigt hat.“ Immerhin handele es sich bei der Bahnreform um das wichtigste strukturpolitische Projekt seit der deutschen Einheit im Jahr 1990. „Das, was da gemacht wird, ist unumkehrbar und kann nicht später nachgebessert werden. Deshalb brauchen wird die Zeit, um uns intensiv damit zu beschäftigen“, so der CDU-Verkehrsminister. Damit werden die Länder gezwungen, bereits jetzt fundamentale Änderungsanträge zu formulieren, obwohl der zugrundeliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung nur erstes Rohmaterial ist. So haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD bereits erhebliche Änderungen für die - vielleicht erst 2008 zu erwartende - Schlussberatung des Gesetzes im Bundestag angekündigt. Dazu gibt es neben der Diskussion über Volksaktien oder größere Anteilseigner auch den Disput über den der Bahn zugestandenen Zeitraum bis 2015 für die Bewirtschaftung des Schienennetzes, bevor dieses vom Eigentümer Bund zurückverlangt werden kann. Die Union will, dass das Netz einige Jahre früher an den Bund zurückgeht. Andererseits will sie die Leistungs- und Finanzierungs-Vereinbarung von Bund und Bahn über die jeweiligen Pflichten zur Erhaltung des Schienennetzes einem einjährigen Test unterziehen, bevor überhaupt Anteile der Bahn an Private verkauft werden sollen. (dpa)

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