Die Eckpunkte sind am Montag den 31. Oktober aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt geworden. Demnach bliebe im Verkehrssektor bis 2030 noch immer ein Minderungsbedarf von 118 bis 175 Millionen Tonnen Treibhausgase. Dieser wäre durch die Maßnahmen aus dem Sofortprogramm nicht gedeckt.
Bis zum Frühjahr 2023 sollen weitere Instrumente vorliegen, um die Lücke zu schließen, hieß es. In allen anderen Sektoren, etwa Gebäude oder Landwirtschaft, würden die Ziele mit den bislang angedachten Maßnahmen erreicht.
Die Gesamtlücke im Verkehrssektor beläuft sich einem Projektionsbericht zufolge auf insgesamt 271 Millionen Tonnen Treibhausgase bis 2030. Durch die bis Ende des Jahres vorgesehenen Maßnahmen werde diese Lücke schon deutlich verkleinert, hieß es.
Im Jahr 2030 sollen die Emissionen im Verkehrssektor laut Bundesklimaschutzgesetz nur noch 85 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalente betragen. Zum Vergleich: 2021 lagen sie noch bei 148 Millionen Tonnen. Zu den bislang vorgesehenen Maßnahmen im Verkehr gehören etwa der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, eine bundesweite elektrische Ladeinfrastruktur und mehr saubere Kraftstoffe im Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr.
Noch im November ins Kabinett
Wie aus den Kreisen außerdem zu erfahren war, ist das Klima-Sofortprogramm am Montag in die Abstimmung zwischen den Ministerien gegangen und soll noch im November im Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Kabinettsbefassung hatte sich zuvor wegen Unstimmigkeiten zwischen den Ministerien abermals verzögert.
Das Klimaschutz-Sofortprogramm soll Deutschland in die Lage versetzen, seine Klimaziele einzuhalten - insbesondere das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent zu senken. Dafür müssen alle Sektoren - darunter die Schlüsselbereiche Gebäude und Verkehr - ihren eigenen Beitrag leisten. Das Programm legt für jeden einzelnen Sektor einen Fahrplan bis 2030 fest.
Ein zentraler Punkt ist der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien. Vorgesehen ist, dass bis 2030 80 Prozent des Stroms ausschließlich aus erneuerbaren Quellen, vorwiegend aus Wind- und Solarenergie, stammen sollen. Im Gebäudesektor soll es die Vorgabe geben, dass ab 2024 möglichst nur noch solche Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Eckpunkte zum Klima-Sofortprogramm enthalten außerdem erste Anhaltspunkte für eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Entsprechende Eckpunkte dazu, wie das Gesetz überarbeitet werden soll, will die Bundesregierung ebenfalls im Frühjahr 2023 beschließen. Das Gesetz ist die Grundlage für die nötigen Emissionseinsparungen in den einzelnen Sektoren.