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Keine Ahndung des Sonntagsfahrverbots wegen Italien-Streiks

14.12.2007 12:43 Uhr

Das Bundesverkehrsministerium gibt an, dass rückreisende LKW aus Italien an diesem Sonntag, den 16.12.2007, Deutschlands Straßen straffrei passieren können

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Bonn. Die Streiks und Blockaden des Transportgewerbes in Italien sind seit gestern beendet. Allerdings konnten etliche LKW-Fahrer das Land nicht planmäßig verlassen. Deswegen hat sich der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) laut eigenen Angaben beim Bundesverkehrsministerium für eine Lockerung des allgemeinen Fahrverbotes am kommenden Sonntag, dem 16. Dezember 2007 zwischen 00.00 Uhr und 22.00 Uhr eingesetzt. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums hat der VerkehrsRundschau mitgeteilt: „Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist angewiesen worden, von der Ahndung von Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot bei Rückreisenden aus Italien abzusehen. Zudem wurde das BAG gebeten, die Kontrollbehörden der Länder zu informieren und um die gleiche Ahndungspraxis zu bitten. Der DSLV gibt an, dass Italien mittlerweile das von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr geltende Fahrverbot am kommenden Sonntag per Erlass aufgehoben hat. Dies gelte sowohl für Fahrten nach als auch aus Italien und nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Die österreichische und die Schweizer Regierung haben sich laut DSLV bisher noch nicht zur Aufhebung beziehungsweise Aussetzung des Wochenend- oder Nachtfahrverbotes geäußert. (szs)

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