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Kartellverfahren gegen Deutsch Bahn

14.06.2012 11:18 Uhr
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Strom ist fast jeden Güterbahntransport notwendig
© Foto: ddp/Henning Kaiser

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn AG und deren Tochterunternehmen DB Energie GmbH eingeleitet

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Brüssel. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein förmliches Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn AG und deren Tochterunternehmen DB Energie GmbH eingeleitet. Dabei wird dem Verdacht nachgegangen, dass Mitbewerber über ein wettbewerbswidriges Preissystem für Bahnstrom diskriminiert werden und somit zu hohe Strompreise von der Deutschen Bahn von den Kunden verlangt wurden. Die Bahn-Tochter liefert nahezu als einziger Anbieter den speziellen Bahnstrom zu Betrieb von Lokomotiven im deutschen Eisenbahnnetz. Der Deutschen Bahn drohen aufgrund des Kartellverfahrens Geldbußen in Höhe von rund 300 Millionen Euro.

„Es ist ein wichtiges Signal für den fairen Wettbewerb auf Europas Schienennetzen, dass die Europäische Kommission nun endlich gegen Diskriminierungen beim Bahnstrom tätig wird. Es ist nicht akzeptabel, dass nationale Platzhirsche ihre dominante Marktposition ausnutzen, um Mitbewerber zu benachteiligen“, erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament.

Auf dem Papier hätten Konkurrenten zwar bereits Anspruch auf gleiche Preise für Bahnstrom. Jedoch gelinge es der DB in der Praxis immer noch, sich mit maßgeschneiderten Preissystemen Vorteile zu verschaffen. So zahlten DB-Unternehmen aufgrund ihrer Definition als Großkunden um bis zu 25 Prozent niedrigere Preise als nicht zum Konzern gehörige Mitbewerber. Zudem erhielten Konkurrenten bei Rückspeisung der Bremsenergie in das Netz der DB eine deutlich unter dem Strompreis liegende Vergütung, sagt der Grünen-Politiker. (ak) 

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