Rom. Nicht nur einen ausführlichen Kalender über die Fahrverbote für LKW im Jahr 2011 hat das Transportministerium veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die Umstände für das Verbot genauer beschrieben, Zeiten ausgedehnt oder eingeschränkt. Zum Beispiel gilt das Verbot nicht für LKW, die sich bei Verbotsbeginn 50 Kilometer vom Ziel entfernt sind oder für die Zugfahrzeuge, die rechtzeitig ihre Anhänger abgestellt haben. Das Verbot beginnt hingegen vier Stunden früher für alle Schwerfahrzeuge, die sich Richtung Ausland bewegen und auf den intermodalen Transport umsteigen wollen.
Generell gilt das Fahrverbot sonntags und an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. In den vier Sommermonaten von Juni bis September gilt das Sonntagsfahrverbot von 7 bis 24 Uhr. Vom 9. Juli bis zum 27. August gilt das Verbot auch für den Samstag und zwar von 7 bis 23 Uhr. (rp)