Wiesbaden. Eine Lärmpause bedeutet nicht, dass es in dieser Zeit auch völlig ruhig sein muss. Ein normaler Schläfer soll bei gekipptem Fenster weiterschlafen können, lautet die Regelung für den Frankfurter Flughafen. Dafür werden vom Gesetz her im Innenraum stündlich maximal sechs sogenannte Schallereignisse mit einem Pegel von 43 Dezibel zugelassen.
Das entspricht nach Angaben des Verkehrsministeriums etwa sechs einzelnen Anschlägen auf einer Computertastatur. Außen darf der maximale Pegel bei sechs Schallereignissen von 58 Dezibel liegen. (dpa)