Die größte Änderung für die Straße, die der Haushaltsausschuss in der abschließenden sogenannten Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2023 vorgenommen hat, betrifft das Erhaltungsbudget für die Bundesstraßen: Es wurde um 13 Millionen Euro – oder rund ein Prozent - auf gut 1,3 Milliarden Euro gekürzt. Bei der Autobahn GmbH wurden die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen (VE) um 23 Millionen Euro gekürzt. VE ermöglichen es der Regierung, Zahlungsverpflichtungen für die Folgejahre einzugehen, zum Beispiel für mehrjährige Bauprojekte.
Einen kräftigen Schluck gab es für Schiene: Sie bekommt rund 500 Millionen Euro 2023 und eine weitere Milliarde als Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre. Mit der halben Milliarde Euro im Jahr 2023 werdern unter anderem die Investitionen in Maßnahmen zur Engpassbeseitigung mit 40 Millionen Euro verstärkt. Mit 80 Millionen wird ein neuer Titel zur Förderung des Einzelwagenverkehrs dotiert, der in den Folgejahren anscheinend auf 100 Millionen Euro pro Jahr anwachsen soll. Zusätzliche 48,5 Millionen gibt es für die Reduzierung von Anlagenpreisen (sprich die Nutzung von Rangierbahnhöfen). Um 27 Millionen wird Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr ausgestockt und mit zusätzlichen 23 Millionen wird die Störfestigkeit des GSM-R-Bahnfunksystems erhöht. Außerdem fließen 103,8 Millionen Euro in das digitale europäische Zugsicherungssystem ETCS. Um 10 Millionen Euro auf 24 Millionen gekürzt werden die Mittel für Gleisanschlüsse. Allerdings gibt es hier noch Ausgabenreste in niedriger zweistelliger Millionenhöhe aus den Vorjahren, die zunächst ausgegeben werden müssen.
Hart erwischt hat es die Wasserstraße. Der zentrale Investitionsetat für Neu- und Ausbau wird 2023 – wie im Regierungsentwurf geplant – von aktuell knapp 910 Millionen Euro auf 595 Millionen eingedampft. Die Haushälter haben nun aber beschlossen, das eventuell anfallende Einsparungen bei Straße und Schiene in einem Höchstvolumen von 250 Millionen der Wasserstraße zugute kommen sollen. Welche Mittel dann tatsächlich bereitstehen, soll die Bundesregierung bis Ende Mai berichten. In der Praxis bedeutet das, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung bis Ende Mai nur Aufträge über die sicher vorhandenen 595 Millionen Euro erteilen kann. Werden weitere Ausschreibungen erst im Juni gestartet, ist es unwahrscheinlich, dass das Geld tatsächlich noch 2023 abfließen kann. (roe)
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