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Grüne beschließen Klimaschutz-Paket mit höherem CO2-Preis

18.11.2019 09:45 Uhr
CO2_Stadt
Der CO2-Preis soll fossile Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas verteuern
© Foto: shocky/stock.adobe.com

Die Grünen halten an ihrer Forderung, schon bis 2030 aus der Kohle auszusteigen und ab 2030 keine Pkw mit Verbrennungsmotoren neu zuzulassen, fest. Eine Änderung gab es allerdings beim CO2-Preis, der früher kommen und teurer sein soll.

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Bielefeld. Die Grünen haben auf ihrem Parteitag in Bielefeld umfassende Beschlüsse zum Klimaschutz gefasst. Die Partei bleibt bei ihren Forderungen, schon bis 2030 aus der Kohle auszusteigen und ab 2030 keine Pkw mit Verbrennungsmotoren neu zuzulassen.

2030 keine Pkw mit Verbrennungsmotoren neu zuzulassen. Eine Änderung gab es beim CO2-Preis: 2020 soll er pro Tonne nun bei 60 Euro liegen und in Schritten von 20 Euro pro Jahr ansteigen – allerdings soll ein Gremium auch soziale Auswirkungen kontrollieren und gegebenenfalls eingreifen. Der Bundesvorstand wollte 60 Euro erst ein Jahr später und danach keinen Anstieg fix festlegen. Der CO2-Preis soll fossile Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas verteuern. Die große Koalition will mit einem Preis von 10 Euro im Jahr 2021 einsteigen, der bis 2025 zunächst auf 35 Euro ansteigt – nicht als Steueraufschlag, sondern als Handel mit Verschmutzungsrechten.

Zum Klimaschutz hatte es die meisten Änderungsanträge gegeben, die Debatte verlief besonders emotional und kontrovers. Wo bis zum Start der Debatte kein Kompromiss gelang, setzte sich der Bundesvorstand in den Abstimmungen durch. Die am Samstag mit sehr gutem Ergebnis wiedergewählten Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck verteidigten mehrmals selbst den Leitantrag. Klimabewegungen wie Fridays for Future und Extinction Rebellion hatten zum Auftakt des Parteitags an der Halle in Bielefeld demonstriert, ihre Forderungen gehen teils deutlich über die Grünen-Beschlüsse hinaus.

Alle Einnahmen aus dem CO2-Preis, der ein Aufschlag auf die Energiesteuer sein soll, wollen die Grünen als „Energiegeld“ direkt an die Bürger zurückgeben. Das soll für sozialen Ausgleich sorgen. Im geänderten Antrag heißt es nun, die Bepreisung solle auch „für landwirtschaftliche Produkte“ eingeführt werden, „angefangen mit tierischen Lebensmitteln“ – dafür war das Konzept nicht näher ausbuchstabiert. (dpa/ja)

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