Berlin. Von 2008 an sollen nur Geschäfte mit Briefmarken von der Umsatzsteuer befreit werden. Für Massensendungen und andere Geschäftspost soll nicht mehr das Mehrwertsteuerprivileg gelten. Einen entsprechenden Vorschlag bestätigte das Wirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin. Bisher profitiert nur die Deutsche Post AG als einziger Anbieter von dem Steuerprivileg. Um mit dem Wegfall des Briefmonopols am 1. Januar 2008 für gleiche Bedingungen zu sorgen, will Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Umsatzsteuerbefreiung auf andere Anbieter erweitern. Bedingung ist allerdings, dass diese flächendeckend alle Post-Universaldienstleistungen anbieten. Dazu wird nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums aber zunächst keiner der Post- Konkurrenten in der Lage sein. „Der vom Bundesfinanzminister unterbreitete Vorschlag (...) würde dazu führen, dass ab 1. Januar 2008 zunächst de facto nur die Deutsche Post AG diese Voraussetzungen erfüllen würde“, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegenden Papier. „Für eine erfolgreiche Öffnung des Postmarktes sind Markteintrittshürden für Konkurrenten der Deutschen Post AG, soweit sie nicht zwingend erforderlich sind, zu beseitigen.“ Nach geltendem Recht sind Umsätze der Deutschen Post AG im Bereich der „Universaldienstleistungen“ von der Mehrwertsteuer befreit. Hauptargument war bisher, dass die Post dafür eine flächendeckende Versorgung mit Briefdienstleistungen sicherstellt. Wettbewerber des früheren Staatskonzerns hingegen müssen die 19 Prozent auch nach dem Wegfall des Briefmonopols zum Jahresende auf ihre Preise aufschlagen. Laut einer EU-Vorgabe muss das Privileg für Universaldienste gewährt werden. Diese werden wiederum im Postgesetz festgelegt. Entsprechende Anpassungen sind daher Sache des Wirtschaftsministers. Mit der Begrenzung auf Briefmarken wäre die Umsatzsteuerbefreiung laut Wirtschaftsministerium „auf bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Umsätze der Postdienstleistungsanbieter beschränkt“. Denn überwiegend Privatpost und Postsendungen, die keine Massensendungen seien, würden mit Briefmarken frankiert. Hierbei handele es sich auch um die aufwandsintensiven Postsendungen, für die die Anbieter in erster Linie Briefkästen vorhalten müssten. 2Auswirkungen auf das Umsatzsteueraufkommen dürften sich kaum ergeben“, heißt es. Trotz der bestehenden EU-rechtlichen Unsicherheit - derzeit ist ein EuGH-Verfahren anhängig - hält das Wirtschaftsministerium den von Großbritannien gewählten Weg für eine vertretbare Alternative.
Glos will Mehrwertsteuerprivileg bei Postdiensten einschränken
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) will das Mehrwertsteuerprivileg für Postdienste deutlich einschränken und nur noch Teile des Geschäfts steuerfrei stellen.