Köln. Der Rechtsanwalt Bruno Kübler wurde nach eigenen Angaben mit dieser Aufgabe betraut. Ein PIN-Sprecher sagte, die örtliche PIN sei von dieser Entscheidung zunächst einmal nicht betroffen, da es um rechtlich eigenständige Unternehmen gehe. Die Muttergesellschaft PIN Group AG S.A. hatte zuvor beim Amtsgericht in Köln Insolvenz angemeldet, weil ein Gläubiger nicht bereit gewesen war, eine Stundungsvereinbarung zu unterzeichnen. Der Antrag wurde in Köln gestellt, weil der Schwerpunkt des PIN-Geschäfts in Deutschland liegt. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung nun, indem es sich für zuständig erklärte. „Mein Ziel ist es, dazu beizutragen, dass große Teile der Gruppe und des Netzwerks erhalten bleiben, um sowohl die Gläubiger zu befriedigen als auch möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten“, teilte Kübler mit. „Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird voraussichtlich im Laufe des Monats März fallen.“
Gericht bestellt Insolvenzverwalter für PIN-Muttergesellschaft
Das Amtsgericht Köln hat am Dienstag einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die Luxemburger Muttergesellschaft des angeschlagenen Postdienstleisters PIN Group bestellt.