Der Entwurf für das Gesetz, mit dem der Ersatz sowie Neu- und Ausbau von Autobahnen, Schiene und Wasserstraße beschleunigt werden soll, wird im parlamentarischen Verfahren noch verändert werden müssen, wie Vertreter aller Fraktionen am 22. Juni 2023 bei der ersten Lesung im Bundestag deutlich machten.
Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange kritisierte, dass beim jetzigen Wortlaut des Gesetzes das Bundesumweltministerium die Möglichkeit hat, den Ausbau von Autobahnen wieder zu blockieren. Weil sich nicht alle Länder in der Lage sahen, bis zum Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf zurückzumelden, an welchen potenziell priorisierungsfähigen Autobahn-Ausbauprojekten sie tatsächlich hohes Interesse haben, soll das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Liste der Projekte nun zu einem späteren Zeitpunkt mittels Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium festlegen. „Das Umweltministerium hat am Ende die Hand drauf“, sagte Lange. „Damit gibt es wiederum keine verlässliche Vorfahrt für Verkehrs-, insbesondere Straßenprojekte.“ Weil auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss, hat die Kritik von Unionsvertretern in diesem Fall höheres Gewicht als in anderen Fällen.
Die Grünen-Verkehrspolitikerin Susanne Menge begrüßte, dass das Gesetz nur dem Ausbau von Autobahnen im hochbelasteten Kernnetz Vorrang verschafft, nicht dem Neubau. „Die Konzentration des ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ auf reine Ausbauvorhaben kann die Initialzündung für eine sinnvolle wie überfällige Priorisierung der fast 1000 Straßenbauvorhaben des Bundesverkehrswegeplans sein“. Vertreter der Union und der AfD forderten hingegen, Straßen-Neubauvorhaben ebenfalls Priorität zu verleihen, nicht zuletzt auch Ortsumfahrungen.
Vorschläge aus der Beschleunigungskommission Schiene noch einarbeiten
SPD-Fraktionsvize Detlef Müller kündigte an zu prüfen, welche Vorschläge aus der „Beschleunigungskommission Schiene“ noch in das Gesetz eingearbeitet werden können. Er begrüßte die Absicht, für die Elektrifizierung von Bahnstrecken künftig auf die aufwändige Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses zu verzichten, machte aber deutlich, dass dafür vermutlich auch die Bundeshaushaltsordnung (BHO) geändert werden muss.
Seine Fraktionskollegin Isabel Cademartori betonte, es gelte sich auf Projekte zu konzentrieren, die zeitnah Verbesserungen für die Bürger bringen und zum Klimaschutz beitragen. Der Gesetzentwurf sieht derzeit vor, allen gut 300 Eisenbahn-Neu- und Ausbauvorhaben des Bundesverkehrswegeplan das Siegel „im überragenden öffentlichen Interesse“ zu verleihen. „Auch bei der Schiene werden wir genau darauf schauen müssen, welche Projekte den größten Nutzen für Menschen und Klima bringen – und zwar auch möglichst schnell.“