Genau hingucken
Mit dem EU-Mobilitätspaket sind auch Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten verbunden. Noch sind nicht alle Neuerungen in Kraft, aber die, die es gibt, sollte man kennen. Denn bei Missachtung drohen Unternehmern Geldbußen.
Über mehrere Jahre wurde innerhalb der EU über das Mobilitätspaket und damit auch über die neuen Lenk- und Ruhezeiten debattiert. Die Westeuropäer hatten sich das Ziel gesetzt, den wochen- und monatelangen Aufenthalt osteuropäischer Fahrer in Westeuropa unter zum Teil widrigen Bedingungen einen Riegel vorzuschieben. Die Osteuropäer hingegen befürchteten, dass dieses Argument nur vorgeschoben sei und die Westeuropäer mit strengeren Regeln den wirtschaftlichen Vorteil der osteuropäischen Frächter eindämmen wollen.
Arbeitgeber steht in der Pflicht
So erklärt sich, dass die neuen Regelungen bei den Lenk- und Ruhezeiten sich vor allem auf den grenzüberschreitenden Verkehr beziehen. Eine wichtige Änderung betrifft die Rückkehr der Fahrer zur Betriebsstätte beziehungsweise zum Wohnsitz des Fahrers nach einer vierwöchigen Fahrt, geregelt in Artikel 8 der Verordnung 561/2006. In einem…