Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist das gefährdende Weiterfahren nur bei tatsächlich vorhandener Schneeglätte oder Glatteis bußgeldbewehrt.
- Gefahrguttransport bei Schneeglätte (8.2 KB, PDF)
Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist das gefährdende Weiterfahren nur bei tatsächlich vorhandener Schneeglätte oder Glatteis bußgeldbewehrt.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist das gefährdende Weiterfahren nur bei tatsächlich vorhandener Schneeglätte oder Glatteis bußgeldbewehrt.
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