Bratislava. In der Slowakei treten zum 1. Februar neue Verkehrsvorschriften in Kraft. Diese wurden noch nicht offiziell veröffentlicht, finden sich jedoch bereits auf der Homepage des slowakischen Innenministeriums, informiert der österreichische Handelsdelegierte in Bratislava. Unter anderem soll eine Winterreifenpflicht eingeführt werden, die zwischen 15. November und 31. März unabhängig von der herrschenden Witterung gilt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen müssen demnach an allen Achsen mit M&S-Reifen ausgestattet sein, schwerere Fahrzeuge zumindest an einer Antriebsachse. Außerdem ist ein generelles Überholverbot auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vorgesehen. Ob es für einzelne Streckenabschnitte Ausnahmen geben könnte, ist derzeit noch offen. Die bereits jetzt für das Winterhalbjahr geltende ganztägige Lichtpflicht soll auf das gesamte Jahr ausgeweitet werden. Zudem wurden die generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen überarbeitet. Für Ortsgebiete dürfte demnächst eine Obergrenze von 50 Kilometer pro Stunde gelten. Außerhalb von Ortschaften sind für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen 90 Kilometer pro Stunde als Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. (rv)
Geänderte Verkehrsregeln in der Slowakei

Winterreifenpflicht, Tagfahrlicht und LKW-Überholverbote: In der Slowakei gelten ab dem 1. Februar neue Regeln