Chemnitz. Die Lokführergewerkschaft GDL hat Berufung gegen das vom Arbeitsgericht Chemnitz verfügte Streikverbot für den Fern- und Güterverkehr eingelegt. Die Berufung sei am Dienstagabend beim Landesarbeitsgericht Chemnitz eingegangen (AZ:7SAGA19/07), bestätigte eine Sprecherin heute. Ein Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest. Das Landesarbeitsgericht sei in diesem Falle die letzte Entscheidungsinstanz. Das Arbeitsgericht Chemnitz hatte auf Antrag der Deutschen Bahn am 5. Oktober per Einstweiliger Verfügung geplante Streiks der GDL im Fern- und Güterverkehr gestoppt. Daraufhin wurde nur der Nahverkehr bestreikt. (dpa)
GDL: Berufung gegen Streikverbot
Die Gewerkschaft geht gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz an