Paris. Seit Juli müssen Lkw-Fahrer in Frankreich im grenzüberschreitenden Verkehr eine Entsendebescheinigung mitführen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kontrollbehörden nachprüfen können, dass der französische Mindestlohn im Transportgewerbe auch an Fahrer ausländischer Unternehmen gezahlt wird. Zum 1. Januar wird nun eine elektronische Entsendebescheinigungen über das Online-Portal SIPSI Pflicht. Das aktuelle Problem: Noch ist das Portal nicht betriebsbereit, berichtet der DSLV. Der Verband weist ferner darauf hin, dass das System selbst sehr kompliziert sein soll. Vorab muss ein Account erstellt werden, danach sind alle Angaben manuell einzufügen.
Wer auf Nummer sicher gehen und nicht auf den Start des Systems warten möchte, sollte seine Entsendebescheinigungen noch diesen Monat in nicht-elektronischer Form erneuern. Damit sind sie bis mindestens Juni 2017 gültig. Lediglich bei inhaltlichen Änderungen von Papier-Entsendebescheinigungen muss ab Januar 2017 zwingend eine elektronische Entsendebescheinigung in SIPSI abgegeben werden. Der DSLV will seine Mitglieder informieren, sobald das System betriebsbereit ist.
Das Online-Portal SIPSI („Système d’information sur les prestations de service internationales“) ist unter dem Link www.sipsi.travail.gouv.fr zu erreichen. Die elektronische SIPSI-Meldung ersetzt die bisher in Papierform auszufüllende Entsendebescheinigung. Eine Kopie dieser Meldung ist vom Fahrer mitzuführen, eine weitere Kopie muss beim Repräsen-tanten in Frankreich hinterlegt werden. (sno)