Berlin. Bis Ende Januar 2021 sind für die Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen in Handwerker- und Lieferfahrzeugen lediglich 255 Förderanträge bei der zuständigen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt worden. Das teilte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) auf Anfrage gegenüber der „VerkehrsRundschau“ mit. Für leichte Fahrzeuge (2,8 bis 35 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) wurden 198 Anträge gestellt, für schwere Fahrzeuge (3,5 bis 7,5 Tonnen) waren es 57. Bewilligt wurden aber letztendlich nur 167 beziehungsweise 47 Anträge. Als häufigste Gründe für die Ablehnung nennt das BMVI, dass die geforderte zulässige Gesamtmasse nicht erfüllt wurde, dass das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird sowie die Tatsache, dass das Fahrzeug nicht einer der Regionen mit erhöhter Stickoxidbelastung eingesetzt wird. Die Ablehnungsquote liegt mit rund 16 Prozent geringfügig über der für andere Förderprogramme – bei der Elektroauto-Kaufprämie liegt sie bei rund 12 Prozent.
Von 333 Millionen Euro sind bisher nur 1,8 Millionen Euro gebunden
Entsprechend der geringen Anzahl bewilligter Anträge sind von den bereitgestellten 333 Millionen Euro bisher nur 1,8 Millionen Euro gebunden. 4800 Euro wurden nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Das BMVI hat die Förderrichtlinie, die das „Sofortprogramm Saubere Luft“ ergänzt, Ende Dezember 2018 veröffentlicht. Es dauerte aber noch einmal bis Mitte August 2019, bis das erste zugelassene Nachrüstsystem auf dem Markt war. Die Förderung beträgt 80 Prozent der Kosten für System und Einbau, maximal aber 3600 Euro. Resultierende höhere Betriebskosten – zum Beispiel für den Kauf von Adblue – werden nicht gefördert.
Vertreter der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) hatten schon früh darauf aufmerksam gemacht, dass eine Nachrüstung leichter Lieferfahrzeuge wirtschaftlich in wenigsten Fällen sinnvoll ist, weil die Fahrzeuge nur drei bis fünf Jahre in den Flotten verbleiben. Zudem sind Handwerker- und Lieferfahrzeuge in den meisten Städten von Dieselfahrverboten ohnehin ausgenommen, wenn sie dort Kunden bedienen. (roe)