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Flugsicherung: Verkehrspolitiker ignorieren SPD-Basis

30.10.2007 13:49 Uhr
Flugsicherung: Verkehrspolitiker ignorieren SPD-Basis
Fluggesellschaften sind an einer Übernahme der Deutschen Flugsicherung interessiert (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Widerspruch gegen Parteitagsbeschluss: SPD-Verkehrsexperte Beckmeyer hält an Verkauf der Flugsicherung fest

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Berlin. Die SPD-Verkehrspolitiker wollen an der Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) festhalten und damit einen nachträglich entstandenen Beschluss des SPD-Parteitags ignorieren. „Die Kapitalprivatisierung bleibt erforderlich“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, heute der „Deutschen Presse-Agentur“. Der Beschluss gegen die Privatisierung unter der Überschrift „Sicherheit des Luftverkehrs“ komme nicht aus dem Umfeld der Verkehrspolitiker, denn er offenbare Unkenntnis. So sei die DFS keine Behörde, wie hier offensichtlich unterstellt werde, sondern eine GmbH. Sie will drei Viertel ihres Kapitals auf den Markt bringen. Interesse an der Übernahme hat ein Konsortium deutscher Airlines signalisiert. In dem auf dem SPD-Parteitag am Wochenende auch gegen den Willen von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee gefassten Beschluss heißt es: „Die Mitglieder der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, keinesfalls einer nochmaligen Gesetzesinitiative zur Privatisierung der für die Luftsicherheit und die Lenkung des Flugverkehrs zuständigen Behörde und insbesondere keiner der dafür erforderlichen Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen.“ Bundespräsident Horst Köhler hatte vor einem Jahr das fertige Privatisierungsgesetz mit dem Hinweis gestoppt, dass nach dem Grundgesetz die Flugsicherung eine originär staatliche Aufgabe sei. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet, wie es kürzlich bekräftigt hatte, am zweiten Gesetzesvorstoß plus einer nötigen Änderung des Grundgesetzes. Die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte einen Ministeriumssprecher mit der Aussage: „Die Frage der Privatisierung steht bei uns nicht im Vordergrund der Gesetzesarbeit.“ Die rechtlichen Änderungen einschließlich des Grundgesetzes seien schon deshalb nötig, weil die jetzigen Regeln veraltet seien, sagte Beckmeyer. Im Rahmen des europäischen Luftraums (Single European Sky) müsse die Flugsicherung an internationales Recht angepasst werden. Außerdem bewege sich Deutschland mit einem unklaren Grenzregime „klar am Rande der Illegalität“. (dpa/sb)

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