Kiel. Von der Verbreiterung der maroden Landesstraße über den Bau einer neuen Brücke oder einer Autobahn: Für Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Christopher Vogt dauert die Planung von größeren Projekten viel zu lange. „Unser Planungsrecht ist eigentlich ein Verhinderungsrecht“, sagte Vogt der „Deutschen Presse-Agentur“. Es reiche nicht aus, die Investitionsmittel weiter zu erhöhen. „Die Menschen haben kein Verständnis dafür, dass wir wichtige Projekte nicht hinbekommen.“
Vogt will das deutsche Planungsrecht in mehreren Punkten massiv vereinfachen und damit die Zeit von Beginn der Planungen bis zum Rollen der Bagger auf den Baustellen verkürzen. Ein Landesparteitag der Liberalen soll darüber am 23. März diskutieren und die Vorschläge – gegebenenfalls mit Änderungen – auf dem Bundesparteitag Ende April einbringen, denn dafür müssen Gesetze auf Bundesebene geändert werden.
Liberale wollen Stichtagsregelung
Der FDP-Politiker schlägt eine klare Stichtagsregelung vor, um allen Beteiligten mehr Planungssicherheit zu geben. Veränderte Rahmenbedingungen, die sich erst nach Einreichen der Planungsunterlagen ergeben, sollen künftig keine Möglichkeit zur Klage vor den Verwaltungsgerichten ermöglichen. „Wir haben das ja mehrfach erlebt bei den Planungen für den Weiterbau der A20“, sagte Vogt.
„Mir ist wichtig zu sagen: Bürgerrechte und Naturschutzbelange werden durch die Änderungen nicht eingeschränkt“, sagte Vogt. Es gehe nur um eine Verkürzung der Planungsdauer, beispielsweise schlägt er die sogenannte materielle Präklusion vor. In möglichen Prozessen würde es dann nur um Einwendungen gehen, die bereits im Anhörungsverfahren geltend gemacht wurden. „Damit müssten sich die Umweltverbände zwingend bereits an den Planungen beispielsweise für den Ersatzbau für die Rader Hochbrücke beteiligen.“ Strittige Punkte könnten dadurch frühzeitig ausgeräumt und Prozesse vermieden werden. „Wer sich nicht rechtzeitig beteiligt und einbringt, verwirkt somit sein späteres Klagerecht.“ Das Verbandsklagerecht wird dadurch nicht eingeschränkt.
Oberverwaltungsgerichte sollen entscheiden
Nach dem Willen des Liberalen sollen zudem künftig die Oberverwaltungsgerichte – wie bei Bundesstraßen – auch bei Landesstraßen die Erstinstanz sein. Dort sei Expertise und Routine vorhanden. „Denn sie brauchen in der Regel selbst dann einen neuen Planfeststellungsbeschluss, wenn sie eine marode, alte Landesstraße an beiden Seiten um einen halben Meter verbreitern wollen.“ Das verkürze den Klageweg erheblich.
Zudem schlägt Vogt die sogenannte Legalplanung für wichtige Verkehrsprojekte vor. Dabei erlassen Parlamente Baurecht per Gesetz. So sollen langwierige Planfeststellungsverfahren vermieden werden, beispielsweise beim zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke von Hamburg nach Sylt.
Vogt schlägt zudem vor, die Kommunen beim Bau von Bahnübergängen bei wichtigen Bahnprojekten wie der Hinterlandanbindung für die geplante feste Fehmarnbeltquerung weitestgehend zu entlasten. Diese dürften bei wichtigen Bahnstrecken nicht auch noch finanziell belastet werden. „Die Kommunen entlang der Hinterlandanbindung sagen: Wir haben im Zweifel die Belastung durch mehr Verkehr und jetzt dürfen wir als Dankeschön noch mehrere Millionen aufwenden für entsprechende Bahnübergänge. Das geht natürlich nicht.“ (dpa/ag)