Stuttgart. Stuttgart, Mannheim und sechs andere Städte gelten dann als Umweltzonen. Alte Diesel-Fahrzeuge, die die Euro-Abgasnorm 2 nicht erfüllen, und Benziner ohne Katalysator dürfen dort nicht mehr fahren. Betroffen seien 340 000 der 6,7 Millionen Autos und Lastwagen im Land, sagte Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) am Mittwoch in Stuttgart. In den Umweltzonen sind dann nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette zugelassen. Fahrern von Autos mit veralteter Abgastechnik riet Gönner zum Einbau eines Partikelfilters. Dadurch könnten sie auch noch eine Umweltplakette erhalten. „Wir wollen Fahrzeuge nicht aussperren, sondern werben für Nachrüstung und Modernisierung der Abgastechnik“, sagte die Ministerin. „Der Gesundheitsschutz der Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben, arbeiten oder zur Schule gehen, hat einen hohen Stellenwert.“ Neben Stuttgart und Mannheim sind auch Ludwigsburg, Leonberg, Tübingen, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld betroffen. Von 2009 an sollen Fahrverbote in neun weiteren Städten – darunter Karlsruhe und Heilbronn – gelten. Auf die Fahrverbote hatten sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände am Mittwoch geeinigt. „Jetzt wird es ernst“, betonte Städtetagspräsident Ivo Gönner. „Lustreinhaltepläne sind nicht irgendwelche Sandkastenspiele für unterbeschäftigte kommunale Bedienstete.“ Ursprünglich sollten die Fahrverbote bereits zum 1. Juli 2007 eingeführt werden, allerdings fehlten da noch notwendige gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene. Diese seien nun auf den Weg gebracht, berichtete Ministerin Gönner. Stuttgart hatte bereits zum 1. Januar 2006 ein Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr verhängt, das nun von den allgemeinen Fahrverboten abgelöst wird. Insgesamt umfasse der Aktionsplan für die Landeshauptstadt 36 Einzelmaßnahmen. „Die Fahrverbote sind da nur ein Teil eines ganzen Pakets“, sagte Ministerin Gönner. „Der Handlungsdruck bleibt groß.“ Einer EU-Studie zufolge sterben in der Europäischen Union pro Jahr 310 000 Menschen an Erkrankungen durch Feinstaub, davon etwa 65 000 in Deutschland. Besonders belastet sind den Gesundheitsbehörden zufolge Kleinkinder. Nach einer EU-Richtlinie müssen für Orte mit hoher Feinstaub-Belastung Luftreinhaltepläne erstellt werden, wenn der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten wird.
Fahrverbote wegen Feinstaubs treten am 1. März in Kraft
Im Kampf gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub werden von März 2008 an die ersten Städte in Baden-Württemberg für Autos mit veralteter Abgastechnik gesperrt.