Schleswig. Die Reederei Scandlines und der Scandlines Bordershop Puttgarden haben vor dem Verwaltungsgericht Schleswig einen Teilerfolg im Rechtsstreit um den Fährhafen Puttgarden errungen. Das schleswig-holsteinische Innenministerium habe für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke möglicherweise zu Unrecht vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen, teilte das Gericht am Freitag, 4. Juni, mit. Gegen diese sogenannte Besitzeinweisung hatte die Reederei geklagt.
In seiner Entscheidung war das Ministerium davon ausgegangen, dass die Besitzeinweisung für den Beginn der Bauarbeiten und die zeitplanmäßige Fertigstellung des Vorhabens dringend geboten sei. Dabei sei jedoch nicht berücksichtigt worden, dass das Rettungs- und Notfallkonzept des Tunnels noch nicht geprüft und gebilligt worden sei, befand das Gericht. Das habe das Bundesverwaltungsgericht bei der Genehmigung des Planfeststellungsbeschlusses für den Tunnel im November 2020 aber ausdrücklich gefordert.
Die Besitzeinweisung ist nach Angaben des Gerichts ein Verwaltungsakt, der den Beginn der Baumaßnahme noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens ermöglicht. (dpa)