München. Spätestens seit der EU-Osterweiterung 2004 stellt sich für viele deutsche Unternehmen der Logistikbranche die Frage, wie sie auf Mitarbeiter aus den neuen EU-Ländern zurückgreifen können. Polen etwa als hoch industrialisiertes Land mit leistungsfähigen Logistikern bietet noch 15-20 Jahre einen signifikanten. Dies führt seit Jahren zu Betriebsverlagerungen von West nach Ost. In Deutschland selbst stellt sich eine andere Frage: 62% der größeren deutschen Unternehmen würden gerne Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern einstellen. Bei kleineren Unternehmen sind es noch 44% (vgl. Abb. 1). Der Bedarf ist also da – wie aber kann er legal gedeckt werden? Ein unbeschränkter Einsatz von Arbeitskräften aus den neuen EU-Ländern in Deutschland ist derzeit noch nicht möglich. Denn die Bürger der neuen EU-Länder kommen bislang nicht in den vollen Genuss der Freizügigkeitsbestimmungen des EG-Vertrages. Lediglich die Niederlassungsfreiheit wird bereits heute voll umfänglich gewährleistet, d. h. Firmen und Freiberufler aus den neuen EU-Ländern können in Deutschland Niederlassungen, Agenturen und Tochtergesellschaften gründen. Den gewünschten Einsatz von Mitarbeitern aus den neuen EU-Ländern ermöglicht die Niederlassungsfreiheit indes noch nicht. Hierfür bedarf es eines Rückgriffs auf die Arbeitnehmer- bzw. die Dienstleistungsfreiheit, die jedoch für die neuen EU-Länder im Rahmen eines Phasenmodells bis zum 30.04.2011 nur eingeschränkt zur Anwendung kommen. Welche Möglichkeiten deutsche Unternehmen hier haben, zeigen die Berater Björn Gaul, Hanno Stöcker und Anja Glawe in ihrem Fachwissen-Beitrag. Artikel in der Rubrik "Fachwissen" zum kostenlosen Herunterladen.
Fachwissen: Osteuropäische Dienstleistungen in Deutschland nutzen

Die Rechtslage und Praxis der EU-Dienstleistungsfreiheit in der Logistikbranche zeigen die Unternehmensberater Björn Gaul, Hanno Stöcker und Anja Glawe in ihrem Fachwissen-Beitrag.