Hamburg. Der geplanten Erweiterung des Eurogate-Containerterminals in Hamburg-Waltershof steht nichts mehr im Wege. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Westerweiterung des Terminals rechtmäßig sei. Mit der am Freitag, 14. Mai, veröffentlichten Entscheidung vom Mittwoch sei der Beschluss nun rechtskräftig. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Klagen von Anwohnern der gegenüberliegenden Elbseite in Övelgönne und an der Elbchaussee zurückgewiesen.
Eurogate will den Container-Terminal Hamburg um rund 38 Hektar Fläche und 1059 Meter Kaimauer in Richtung Bubendey-Ufer erweitern. Mit dieser Westerweiterung soll die Umschlagkapazität von derzeit 4,1 Millionen auf insgesamt sechs Millionen Standardcontainer (TEU) ausgebaut werden.
Die Kläger hatten dem Gericht zufolge argumentiert, für das Vorhaben bestehe kein Bedarf und die mit dem Bau der Infrastruktur und dem Betrieb des späteren Containerterminals verbundenen Lärm- und Schadstoffbelastungen seien unzumutbar. Ihre Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Planfeststellungsbeschluss nicht zu beanstanden, wurde nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. (dpa)