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DSLV fordert Wettbewerbsgleichheit in maritimen Lieferketten

12.05.2021 15:30 Uhr
Containerschiff
Laut DSLV steuern Speditionshäuser und Seehafenbetriebe einen erheblichen Anteil der maritimen Logistikprozesse (Symbolbild)
© Foto: Kara/Fotolia

Der Bundesverband Spedition und Logistik erhebt unter anderem die Kritik, dass steuerliche Erleichterungen von großen Container-Reedereien dazu genutzt werden, Speditionen gezielt aus den Hinterlandmärkten zu verdrängen.

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Berlin. Der Bundesverband Spedition und Logistik hat die Nationale Maritime Konferenz, die am 10. und 11. Mai stattfand, zum Anlass genommen und die aus seiner Sicht fehlende Wettbewerbsgleichheit in maritimen Lieferketten moniert. In einer Pressemitteilung dazu heißt es, die Leistungskraft maritimer Lieferketten sei entscheidend für die globale Wettbewerbsfähigkeit des Industrie-, Handels- und Logistikstandortes. Hierfür brauchen laut Verband sämtliche Akteure einen ausbalancierten Rechtsrahmen, der horizontale und vertikale Wettbewerbsgleichheit für Reedereien, Häfen, Seehafenbetriebe, Speditionen und die verladende Wirtschaft herstellt.

„Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht ausgewogen. Sie tragen zu Wettbewerbsverzerrungen bei“, bemängelt Willem van der Schalk, Vorsitzer des Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV, und verweist auf das geltende System der Schiffstonnagesteuer und die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien. Nicht hinnehmbar sei, dass steuerliche Erleichterungen, die eigentlich zur Stabilisierung der Marktstellung europäischer Seeschifffahrtslinien im internationalen Wettbewerb gedacht seien, jetzt von großen Container-Reedereien dazu genutzt würden, Speditionen gezielt aus den Hinterlandmärkten zu verdrängen.

In immer mehr EU-Staaten organisieren laut DSLV Reedereien auch die Hinterland-Lieferketten inklusive Terminaldienstleistung, Landtransport und Lagerung als so genannte Haus-Haus-Verkehre selbst – bei einem Tonnagesteuersatz von lediglich sieben Prozent. Damit treten sie dem Verband zufolge als Lieferkettenorganisatoren in unmittelbare Konkurrenz zu Speditionen, die einem effektiven Körperschaftssteuersatz von 27 Prozent unterliegen.

Europäische Kommission soll Wettbewerbsverzerrung verhindern

Auf diese Wettbewerbsverzerrung habe auch bereits die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hingewiesen. Hierzu van der Schalk: „Die Europäische Kommission muss sicherstellen, dass der geringe Tonnagesteuersatz auf den Betrieb eines Seeschiffes beschränkt bleibt und nicht auf reedereifremde Dienstleistungen ausgedehnt werden kann.“ Verstärkt werde die wettbewerbliche Unwucht durch die Konzentration der Angebotsseite. Europäisches Wettbewerbsrecht schränkt dem DSLV zufolge die herrschende Marktmacht der Reederei-Allianzen nicht ein – im Gegenteil: die Europäische Kommission habe noch im März 2020 die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) EG 906/2009 für Seeschifffahrtskonsortien um weitere vier Jahre verlängert.

Dadurch blieben Container-Linienreedereien vom grundsätzlichen Verbot unternehmensübergreifender und wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen weiterhin ausgenommen. Das Angebot der Containerschifffahrt hat sich inzwischen auf neun Linienreedereien verengt, die sich in drei global agierende Allianzen zusammengeschlossen haben und derzeit zusammen etwa 86 Prozent des weltweiten Containervolumens kontrollieren, so der DSLV. Diesem Angebotsoligopol stehe eine wachsende Nachfrage gegenüber und die Seefrachtraten blieben auf exorbitant hohem Niveau.

„Dass sich Märkte verschieben und Preise bei Nachfragesprüngen steigen, ist nicht ungewöhnlich“, so van der Schalk. „Ich bezweifle allerdings, dass der Seefrachtmarkt insgesamt noch funktioniert.“ Der maritime Sektor werde von der Politik zu einseitig durch die Brille der Schifffahrtsbranche betrachtet, diese übersehe, dass Speditionshäuser und Seehafenbetriebe einen erheblichen Anteil der maritimen Logistikprozesse steuern. Aus EU-Sicht sei es richtig, maritimes Know-how durch vorteilhafte Rahmenbedingungen in Europa zu halten. Inakzeptabel sei es allerdings, wenn einseitige Privilegien zu Wettbewerbsverzerrungen im gesamten europäischen Gütertransportsektor führten. Van der Schalk: „Deutschland und die EU müssen handeln. Es bleibt zu hoffen, dass die Nationale Maritime Konferenz hierfür noch Impulse liefert.“ (ja)

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